GUT IM SAFT?

Trockener Januar?

Was ist Dry January?

Der Dry January ist eine weltweite Bewegung von Millionen von Menschen, die sich einen Januar ohne Alkohol gönnen.

Wie funktioniert der Dry January?

Ganz einfach. Vom Neujahrstag bis am 31. Januar trinkst du keinen Alkohol. Ein Neujahrsvorsatz, der sich umsetzen lässt. ;-)

Falls du trotz Vorsatz einmal Alkohol trinkst, ist nicht alles verloren. Aus dem “Dry January” wird dann halt ein “Drier January”, aber dein Körper wird dir trotzdem dankbar sein.

Die grössten Vorteile für Körper und Geist geniesst du natürlich bei einem vollständigen Monat ohne Alkohol.

Warum ein Dry January?

Kurz gesagt: Du fühlst dich besser und hast mehr Geld für anderes. Sieben von zehn Personen, die beim Dry January mitmachen, fühlen sich gesünder und haben mehr Energie. Mehr als die Hälfte verlieren Gewicht oder haben eine schönere Haut. Praktisch alle sparen Geld. Und auch langfristig zahlt es sich aus: Ganze 72% konsumieren auch nach sechs Monaten weniger Alkohol (Quelle).

FĂĽr wen ist der Dry January?

Für Menschen mit ganz unterschiedlichem Trinkverhalten: vom Gelegenheitstrinker bis zu regelmässigen Alkoholkonsumenten.

Dry January ist nicht geeignet für alkoholabhängige Menschen (die bei einem Trinkstopp beispielsweise physische Entzugssymptome erleiden).

Warum soll ich per E-Mail oder Social Media teilnehmen?

Schreib dich ein und verdopple damit deine Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Dry January. Die Tipps, die wir dir per E-Mail, Social Media oder App zustellen, helfen dir, motiviert und informiert zu bleiben. Zudem nimmst du an der Verlosung von tollen Preisen teil, unter anderem einem privaten Abend in einem echten Kinosaal.

Wer steckt hinter dem Dry January?

Das Konzept stammt aus Grossbritannien und wird in der Schweiz von verschiedenen Organisationen umgesetzt. Das Bundesamt fĂĽr Gesundheit unterstĂĽtzt ihn.

5 Tipps um durchzuhalten

  1. Lade deine Freunde zur Challenge ein. Das macht Spass und hält dich motiviert. Weitersagen

  2. Werde dir deiner persönlichen Motivation für einen Dry January bewusst und erinnere dich täglich daran. Mit mehr Energie durchs Januarloch? Mal das eigene Trinkverhalten überdenken? Besser durchschlafen? Die Gründe für den Dry January könnten nicht vielfältiger sein.

  3. Gönn dir was. Alkoholfrei ist nicht gleich lustfrei. Ein hausgemachter Eistee, eine hippe Soda oder ein Spitzen-Espresso erfreuen deine Geschmacksnerven ebenso.

  4. Tracke deinen Erfolg mit der Try Dry App. Jeder zusätzliche Tag ist ein Erfolg!

  5. Schreib dich für unseren Newsletter und unsere Social Media Kanäle ein. So holst du dir die tägliche Dosis Motivation auf dein Handy.

Wer beantwortet meine Fragen?

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Stelle deine Fragen zu Alkohol und Trinkverhalten den Expert*innen von SafeZone.ch.

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Schreib dich ein und verdopple damit die Wahrscheinlichkeit bis zum Schluss durchzuhalten.

Teilnahmebedingungen Dry January-Gewinnspiele

GĂĽltig vom 28.12.2023 bis 05.02.2024

Das Blaue Kreuz Schweiz («Dry January CH») veranstaltet regelmässig Gewinnspiele auf den eigenen Social Media-Plattformen (Instagram, Facebook und Telegram) und im Newsletter und ist somit für die Durchführung verantwortlich. Der jeweilige Plattformbetreiber trägt selbst keine Verantwortung und steht nicht als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die zu gewinnenden Preise und die Regeln des jeweiligen Gewinnspiels (insbesondere die nötige Teilnahmehandlung) werden im jeweiligen Posting/Newsletter genannt. Im Januar 2024 unterscheiden sich die Teilnahmemöglichkeiten in folgendem:

  • Dem Repost und der Markierung eines:r Freund:in eines Social Media-Postings
  • Unter allen Anmeldungen der Try Dry-App
  • Unter allen Anmeldungen auf der Dry January-Website (Newsletter) www.dryjanuary.ch
  • Der Teilnahmeschluss wird jeweils im Social Media-Posting erwähnt (Tagespreis-Verlosung)

Die eingeforderten Daten der Gewinnenden werden lediglich zum Versand des Gewinns verwendet und nach Gewinnspielende, am 05.02.2024, vom Blauen Kreuz Schweiz, gelöscht.

Teilnahmeberichtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die direkt etwas mit der Abwicklung des Wettbewerbs involvierten Personen des Gewinn-Unternehmens, beziehungsweise des Blauen Kreuz Schweiz, sowie alle einbezogenen Projektpartner von GREA, Sucht Schweiz und dem Fachverband Sucht, automatisierte Dienste und professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende. Mehrfachteilnahmen pro Tagespreis werden nicht akzeptiert / erhöht nicht die Gewinnchance.

Gewinne, die sich auf die Teilnahme an einem Anlass beziehen, gelten auf den Namen der teilnehmenden Person und sind nicht auf Drittpersonen übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Die Gewinner, die Gewinnerinnen, werden via Kommunikationskanal der Social Media-Plattform oder anderen elektronischen Kommunikationsmitteln kontaktiert und sind nur berechtigt, den Gewinn zu beziehen, wenn sie ihre Kontaktdaten zum Versand bekanntgeben und die Teilnahmebedingungen akzeptieren. Voraussetzung für den Bezug des Preises ist (kumulativ) a) dass der Gewinner, die Gewinnerin, unmittelbar (spätestens aber innert 72 Std.) nach Ziehung (bzw. bis zu einem allenfalls genannten oder offensichtlich fixem Datum) auf dem elektronischen Weg kontaktiert werden kann und b) der Gewinner, die Gewinnerin innert dieser Frist den Teilnahmebedingungen nochmals zustimmt. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, verfällt das Anrecht auf den Preis und das Blaue Kreuz Schweiz ist berechtigt, den Preis anderweitig zu vergeben. Über die Verlosung wird – mit Ausnahme der Gewinnenden – keine Korrespondenz geführt.

Das Blaue Kreuz Schweiz behält sich vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch oder Verstösse gegen die hier beschriebenen Teilnahmebedingungen vermutet oder festgestellt werden oder andere triftige Gründe vorliegen. Das Blaue Kreuz Schweiz ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen und bei Vorliegen wichtiger Gründe, den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Wettbewerbe unterstehen ausschliesslich dem Schweizer Recht, Gerichtsstand ist ZĂĽrich.